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Gesundheitspartner

Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkassen:

Die Krankenkassen bezuschussen pro Präventionsbereich ein Angebot, maximal zwei Maßnahmen aus unterschiedlichen Präventionsbereichen. Maßnahmen des gleichen Inhalts können erst nach Ablauf von 12 Monaten nach Beginn der vorhergehenden Maßnahme wieder bezuschusst werden.

Der Zuschuss beträgt pro Maßnahme 80 % der Teilnahmegebühren, höchstens 75 Euro. Die Kursgebühren für Kinder und Jugendliche werden zu 100 % übernommen (maximal 75 Euro), mit Ausnahme der Kurse Seepferdchen, Bronze, Silber und Gold. Eine regelmäßige Teilnahme (mind. 80% der Termine) ist Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung. Kinderkurse werden nicht von Krankenkassen bezuschusst.

Wir möchten unsere Versicherten beim Einstieg in eine gesunde Lebensweise unterstützen und dazu motivieren, das Erlernte eigenverantwortlich in den Alltag zu übernehmen. Deshalb werden Dauerangebote, Mitgliedsbeiträge oder regelmäßige Trainings nicht finanziert.

Damit Sie sicher sein können, dass ein von Ihnen gewünschtes Angebot den Qualitätskriterien entspricht und von uns bezuschusst werden kann, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig vor Beginn einer Maßnahme zu klären, ob Ihre Krankenkasse sich an den Kosten beteiligen kann. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre betreuende Geschäftsstelle.

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