Gesundheitspartner
Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkassen:
Der Zuschuss beträgt pro Maßnahme 80 % der Teilnahmegebühren, höchstens 75 Euro. Die Kursgebühren für Kinder und Jugendliche werden zu 100 % übernommen (maximal 75 Euro), mit Ausnahme der Kurse Seepferdchen, Bronze, Silber und Gold. Eine regelmäßige Teilnahme (mind. 80% der Termine) ist Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung. Kinderkurse werden nicht von Krankenkassen bezuschusst.
Damit Sie sicher sein können, dass ein von Ihnen gewünschtes Angebot den Qualitätskriterien entspricht und von uns bezuschusst werden kann, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig vor Beginn einer Maßnahme zu klären, ob Ihre Krankenkasse sich an den Kosten beteiligen kann. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre betreuende Geschäftsstelle.